VORAUSSETZUNG: DIE BEHÖRDLICHE VERFÜGUNGSLAGE PASST - KREISJUGENDAUSSCHUSS MUSS ÜBER WIEDERAUFNAHME DES SPIELBETRIEBS ENTSCHEIDEN

Jugendfußball. Die Nachricht ging unter: Der Niedersächsische Fußballverband hat im Rahmen des gefassten Beschlusses zur Annullierung der Saison die Tür für den jüngsten Nachwuchs offen gelassen. In der Beschlussvorlage des Verbandsvorstandes vom NFV können in den Altersklassen der G- bis D-Junioren die Kreisjugendausschüsse den Endstand der Spielgruppen oder Staffeln im Wege der Wiederaufnahme des Spielbetriebes herbeiführen. Dazu zählt auch die Entscheidungsfindung per Elfmeterschießen. Dies bestätigte der NFV auf eine Nachfrage von SHG-Sport. Das ganze gilt, soweit es die behördliche Verfügungslage zulässt. Die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Spielbetriebes ergibt sich aus der Tatsache, dass es bei G- bis D-Junioren keinen kreisübergreifenden Spielbetrieb sowie keinen Auf- oder Abstieg gibt, so heißt es in der Mitteilung vom NFV.

Dieser Beschluss ging in den ganzen Nachrichten rund um die Annullierung der Saison offenbar völlig unter. Aus der Mitteilung zum Saisonabbruch lässt sich auch in keinster Weise herauslesen, dass der jüngste Nachwuchs noch die Möglichkeit zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs hat. Auch Peter Krebs, dem Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses im NFV-Kreis Schaumburg, war dieser Beschluss nicht bekannt. „Aus dem Bauch heraus würde ich überlegen, die Spiele als Freundschaftsspiele durchzuführen. Wir werden uns im Jugendausschuss zeitnah intensiv damit befassen“, erklärte Krebs. In der kommenden Woche soll es eine virtuelle Sitzung des Ausschusses geben. So oder so, es hat sich zumindest für die jüngsten Fußballerinnen und Fußballer eine Tür auf die Sportplätze weit geöffnet, der Kreisjugendausschuss hat es nun in der Hand - vorausgesetzt die Pandemie lässt es zu - den Jugendfußball viel früher als gedacht zu neuem Leben zu verhelfen.

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