Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SHG-SPORT.DE und das Werbegeschäft auf dem Onlineportal SHG-SPORT.DE
1 | Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Online-Werbung jeder Art z. B. Werbebanner, Textlinks etc., nachfolgend insgesamt als „Online-Werbung“ bezeichnet. Aufträge für entsprechende Online-Werbung nimmt der Auftragnehmer (SHG-Sport.de) ausschließlich von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB entgegen. Zusätzlich zu diesen AGB gilt die individuelle in Schriftform unterzeichnete Vereinbarung des Vertragsschlusses als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat seiner Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
2 | Vertragsschluss
Aufträge können nur schriftlich, per E-Mail erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann nur durch Auftragsbestätigung, Durchführung des Auftrags und Rechnungsstellung erfolgen. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge nur unter dem Vorbehalt an, dass die vom Auftraggeber zugelieferten Werbemittel sowie die Art und Weise der Online-Werbung technisch realisierbar sind, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Auftragnehmer schnellstmöglich angezeigt werden.
3 | Zulieferung von Werbemitteln
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung fehlerfreier Werbemittel. Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können insbesondere Daten, Texte, Bilder, Grafiken und andere Elemente sein. Die vom Auftragnehmer gegebenenfalls vorgegebenen technischen Spezifikationen sind zu beachten. Eine redaktionelle oder technische Nachbearbeitung durch den Auftragnehmer findet grundsätzlich nicht statt. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung bzw. Speicherung der zugelieferten Werbemittel endet sechs Monate nach ihrer letztmaligen Verbreitung.
4 | Ablehnungsbefugnis
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber zugelieferte Werbemittel sowie auch einzelne Abrufe einer Schaltung von Online-Werbung im Rahmen eines Auftrages abzulehnen, wenn deren Inhalt oder die Art und Weise ihrer Verbreitung im Rahmen der Online-Werbung gegen geltendes Recht (insbesondere Bestimmungen des Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Presse- oder Strafrechts) verstößt, wenn die Verbreitung der Werbemittel aus anderen Gründen unzumutbar ist, oder wenn die Realisierung der Online-Werbung unter Verwendung der Werbemittel technisch nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand realisierbar ist. Der Auftragnehmer kann die Verbreitung auch solcher Werbemittel ablehnen, die vom Auftraggeber erst nach Vertragsschluss geliefert werden und die dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, wenn die betreffende Online-Werbung mit einer bereits zuvor verbindlich von einem anderen Kunden des Auftragnehmers beauftragten Werbung unvereinbar ist. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die Ablehnung unverzüglich mit. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer geänderte, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechende Werbemittel zur Verfügung zu stellen.
5 | Kündigung, Stornierung
Eine Kündigung ist grundsätzlich monatlich möglich, hierzu muss bis zum 10. des laufenden Aktionsmonats eine schriftliche Kündigung (per Post oder Email) für den Folgemonat eingegangen sein. Aufträge für Online-Werbung können bis spätestens zum vereinbarten Datenanliefertermin vor dem vereinbarten Schaltungstermin kostenlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung später und hat der Auftragnehmer schon alle Vorkehrungen für die Schaltung der Online-Werbung getroffen, so ist die volle Vergütung zu leisten. Ist die Schaltung der Online-Werbung noch in Vorbereitung, kann der Auftragnehmer die Erstattung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten verlangen. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post oder E-Mail) erfolgen.
6 | Rechtsinhaberschaft, Rechtseinräumung
Die Inhalte und die Gestaltung der Telemedien des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran stehen alleine dem Auftragnehmer zu. Das Recht des Auftraggebers ist beschränkt auf das Einstellen und Abrufen der Online-Werbung im Rahmen und für die Dauer des erteilten Auftrags. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer sämtliche für Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm zugelieferten Werbemitteln und sonstigen Materialien, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte ein. Hierzu Zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Umarbeitung, zu Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Übertragung, zur Sendung, zur Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf. Die Rechte werden räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung der beauftragten Online-Werbung notwendigen Umfang eingeräumt, gelten für alle, im Rahmen des Vertragszwecks relevanten bekannten Nutzungsarten und sind zeitlich auf den für die Schaltung der Online-Werbung vereinbarten Leistungszeitraum beschränkt. Die Rechtseinräumung erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens aber im Zeitpunkt der Zulieferung.
7 | Gewährleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller zur Erstellung und Schaltung der Online-Werbung erforderlichen Rechte an den beigestellten Werbemitteln und Materialien ist und dass er insbesondere sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechten hieran erworben hat und frei darüber verfügen kann. Der Auftraggeber sichert des Weiteren zu, dass die von ihm beauftragte Online-Werbung nicht gegen geltendes Recht, (insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Urheber-, des Wettbewerbs-, des Datenschutz-, des Presse- oder des Strafrechts) verstößt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftragnehmer wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder wegen des Verstoßes gegen geltendes Recht geltend machen. Ferner ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche im Rahmen der Rechtsverteidigung entstehenden erforderlichen Kosten und Aufwendungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Sonstige Rechte und Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Online-Werbung im Falle einer Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines sonstigen Rechtsverstoßes sofort einzustellen und zu sperren.
8 | Verbreitung der Online-Werbung
Die Online-Werbung wird in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe kann der Auftragnehmer jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Auftragnehmer zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegende Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen Cache, oder durch einen Ausfall des vom Auftragnehmer genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung) wird der Auftragnehmer den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind – unbeschadet der Ziffer 10 – ausgeschlossen.
Bankverbindung: Volksbank Hameln-Stadthagen IBAN: DE35 2546 2160 0003 5823 01
SHG-SPORT.DE, Heinz-Gerd Arning, Niederstraße 3, 31702 Lüdersfeld, Steuer Nr. 44/101/07975
9 | Haftung für Mängel
Bei Mängeln, insbesondere bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mängelfreie erneute Schaltung der Online-Werbung; dies gilt nicht, wenn die erneute Schaltung für den Auftragnehmer unzumutbar ist, insbesondere wenn sie einen unzumutbar hohen Aufwand verursachen würde. Nimmt der Auftragnehmer die erneute Schaltung nicht innerhalb einer ihm hierfür gestellten angemessenen Frist vor, oder hat die erneute Schaltung der Werbung für den Kunden kein Interesse, oder ist eine erneute Schaltung dem Auftragnehmer unzumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht des Auftraggebers zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach Beginn der Verbreitung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung des Auftragnehmers als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Leistungserbringung.
10 | Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Auftragnehmer haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht. Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11 | Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind Preise in Euro. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile und sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich zum Tag der Veröffentlichung bzw. Schaltung der Online-Werbung.
12 | Allgemeine Bestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz der SHG-Sport.de. Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
Stand Februar 2019