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Niedersächsischer Fußballverband sieht „richtungweisenden Schritt zu mehr Normalität und Lebensqualität“

Fußball. Der Niedersächsische Fußballverband hat in einer Pressemitteilung die am morgen, Montag, dem 8. März für den Jugendfußball/Fußball geltenden Corona-Verordnungen vorgestellt. Dann tritt die geänderte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft. In dieser werden auch Öffnungsschritte für den Kinder- und Jugendsport aufgezeigt.

Auszüge aus der Pressemitteilung:

Über Absatz 3 Satz 1 Nr. 10 (der Verordnung) hinaus sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel…zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen…zulässig.“ Das heißt, dass Spielerinnen und Spieler bis einschließlich 14 Jahren unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen unter freiem Himmel auch mit Kontakten Fußballspielen dürfen. Die Nutzung von Umkleideräumen und Dusche ist nicht zulässig.

Auf der zuvor am 3. März in Berlin stattgefundenen Bund-Länder-Konferenz wurden weitere Vereinbarungen getroffen, die auf ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer abzielen. „Dem kommt das Land Niedersachsen in eigener Rechtsetzungskompetenz mit der vorliegenden Änderungsverordnung nach“, heißt es in der am 6. März online gestellten und „damit verkündeten“ Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung.

Der Sport ist Teil der auf dem Corona-Gipfel zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel festgelegten Öffnungsschritte. Zentrales Kriterium für bestimmte Beschränkungsmaßnahmen bzw. Öffnungsschritte bleibt die Sieben-Tag-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Was bedeuten die Vereinbarungen für den Fußball in Niedersachsen?

Ab dem frühestens für den 22. März ins Auge gefassten Öffnungsschritt soll gelten:

Stabile oder sinkende Inzidenz von 100 oder weniger:

Freiluftsport, inklusive Kontaktsport und Fußball, für alle ohne Gruppenbeschränkung, aber: Es muss für alle Erwachsenen (und ab Ü 15) ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegen.

Ab dem frühestens für den 5. April ins Auge gefassten Öffnungsschritt soll gelten:

Stabile oder sinkende Inzidenz von 100 oder weniger:

Sport im Freien (einschließlich Fußball) ohne Gruppenbeschränkung oder Test; kontaktfreier Sport in der Halle.

Für NFV-Präsident Günter Distelrath sind die Vereinbarungen ein Wegweiser zurück auf die Fußballplätze. „Auch wenn es nicht einfach ist, bei all den politischen Regelungen den Überblick zu behalten“, so Distelrath. Viele wünschten sich angesichts des niedrigen Infektionsrisikos mehr Freiheiten. Deshalb sei der Beschluss richtungweisend, könne aber nicht der letzte sein.

Der NFV-Präsident bekräftigte die Absicht des NFV die Saison sportlich beenden zu wollen. Der Blick auf die Zukunft geschieht mit Zuversicht. Zum einen wegen der Aussicht, durch „Impfungen, Tests oder dem Wetter mit besseren Rahmenbedingungen rechnen zu können“, heißt es in der Pressemitteilung.

In der kommenden Woche beginnt die Abstimmung zu den Vereinbarungen mit dem Land Niedersachsen. Die sich daraus ergebenden „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ’s) werden auf der Homepage des Niedersächsischen Fußballverbandes veröffentlicht (nfv.de).

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