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Ab dem Inzidenz-Wert von 35 infizierten pro 100000 Einwohner dürfen Vereine über Antritt oder Nichtantritt selbst entscheiden

Fotos: Archiv

Hannover. Das Präsidium des Handball-Verbandes Niedersachsen hat sich auf einer Sitzung am Mittwoch Abend auf Maßnahmen zur Gestaltung des Spielbetriebs in Ober-, Verbands-, Landesligen sowie den HVN-Landesklassen verständigt. Damit reagierte der HVN auf die aktuelle durch die Corona-Pandemie verursachte Situation. Dabei solle allen Beteiligten ein Höchstmaß an Planungssicherheit zukommen, soweit das überhaupt möglich sei, so HVN-Präsident Stefan Hüdepohl in einem vom HVN veröffentlichten Bericht zur Präsidiumssitzung.

Die wesentliche Orientierung lag laut HVN dabei an den von den Gesundheitsämtern der niedersächsischen Landkreise sowie der Region Hannover und der Stadt Bremen ermittelten Inzidenzwerten. Wo dieser Wert die Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner überschreitet lässt der HVN Spielverlegungen zu, wenn einer der beteiligten Vereine das beantragt - ohne Formalien und ohne Verlegungskosten, so der HVN in seiner Mitteilung. Details stehen noch nicht fest, darüber wird noch beraten. Wie der HVN schreibt sei es wichtig, möglichst einheitliche Regelungen zu finden. Offenbar hat schon ein Teil der Gliederungen des Verbandes der Entscheidung bereits zugestimmt. Der HVN-Präsident betonte die Verantwortung für den Sport und das Gesundheitswesens seitens des Verbandes. Der HVN kündigte an, die Maßnahmen immer wieder an die Pandemieentwicklung anzupassen.


Der Beschluss im Wortlaut

1. Im Falle einer Inzidenz ab 35 Cornaneufällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (gem. der Veröffentlichung auf der Homepage des Landes Niedersachsen (Inzidenzampel) beziehungsweise der Veröffentlichung der Freien Hansestadt Bremen auf der Homepage „www.gesundheit.bremen.de“ ist die Teilnahme der Vereine am Spiel freiwillig.

2. Der verzichtende Verein soll bis spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn über den Teilnahmeverzicht informieren. Per Mail ist die Spielleitende Stelle, die das Spiel absetzt, zu informieren. Der Spielwart des gegnerischen Vereines und der Mannschaftsverantwortliche der gegnerischen Mannschaft sollen gleichzeitig per Mail informiert werden.

3. Die Absetzung erfolgt kostenfrei.

4. In Kenntnis der eigenständigen Entscheidungsbefugnis der Regionen empfiehlt das Präsidium seinen Gliederungen, diese Regelungen zu übernehmen.

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